
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege soll Pflegebedürftige Personen entweder bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Leistungen der Behandlungspflege sind:
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen bzw. abwickeln
- Injektionen
- Insulintherapie
- Medikamentengabe
- Medikamente herrichten (Medibox)
- Wundbehandlung
Hat Ihnen Ihr Arzt solch eine Verordnung ausgehändigt?
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